Wasserstoff-Produktions-Werk Axpo

Erfolgreicher rekurs bedeutet das Ende des Wasserstoff-Projekts der axpo beim kraftwerk glattfelden-Eglisau

08.09.2022

Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hat am 8. September 2022 den von 3 Privatpersonen und von der IGZS unterstützten Rekurs gegen das bewilligte Bauprojekt Wasserstoff-Produktionsanlage beim Kraftwerk Glattfelden-Eglisau gutgeheissen. Die Axpo hat den Entscheid akzeptiert und stellt das Projekt hier in Zweidlen-Station ein.

Entscheidend für die Gutheissung waren die Regeln über das Bauen ausserhalb der Bauzone. Das Baurekursgericht stützte die Argumentation, wonach Bauen ausserhalb der Bauzone, sofern es sich nicht um landwirtschaftliche Bauten handelt, nur zulässig ist, wenn das Bauvorhaben zwingend auf den Standort ausserhalb der Bauzone angewiesen ist (Standortgebundenheit), was beim vorliegenden Axpo-Projekt jedoch nicht der Fall sei, wie das Gericht ausführte.

Das Baurekursgericht befand, dass der Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet auch nicht zur Förderung der – wenn auch wichtigen – Wasserstoff-Technologie durchbrochen werden solle. Das Baurekursgericht kritisierte zudem, dass andere Standorte (teils innerhalb von Bauzonen gelegen) nur ungenügend geprüft wurden und Axpo lediglich auf die wirtschaftlich für sie günstigste Variante gesetzt habe.